Wussten Sie, dass...

... die Kosten der Alltagsbegleitung bei anerkanntem Pflegegrad  von den Pflegekassen übernommen werden?        

... der Entlastungsbeitrag mit in den nächsten Monat genommen werden kann?

... Sie jährlich auch ohne Pflegeeinstufung einen Anspruch auf Alltagshilfe von bis zu 4 Wochen haben ?

... teile des ambulanten Sachleistungsbetrags auch für Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt bzw. umgewandelt werden können?

... die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse erfolgen kann?

... wir auch für Privatzahler ohne Pflegegrad tätig werden?